Whistle-Blowing in the US: The Manning Effect

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Whistleblowing in den USA

Der Manning-Effekt

Schon in wenigen Tagen fällt das Urteil gegen den Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning. Dabei steht nicht nur die Freiheit des Soldaten auf dem Spiel, sondern es geht ums Prinzip: Kommt die US-Regierung damit durch, im Internet-Zeitalter die unerwünschte Veröffentlichung von Informationen zu kriminalisieren?

Es gibt für Reporter angenehmere Situationen, als bewaffnetes Militärpersonal hinter sich zu wissen, das ab und an einen Blick auf den Laptop wirft. Doch die verschärften Sicherheitsvorkehrungen rund um die Schlussplädoyers im Manning-Prozess, von denen Journalisten berichten, könnte sich noch als das geringste Problem für die Pressefreiheit erweisen.

Denn das Militärgericht in Fort Meade entscheidet nicht nur über die Zukunft eines jungen Mannes, der geheime Dokumente an Wikileaks weitergab; es entscheidet auch maßgeblich darüber, ob Mitarbeiter des US-Militärs es künftig überhaupt noch wagen werden, geheime und für die Öffentlichkeit relevante Informationen weiterzugeben.

Der Fall Bradley Manning ist zur Blaupause für den Umgang der US-Regierung mit Geheimnisverrätern geworden. Dabei geht es nicht nur um die lange und unnötige Isolationshaft des Angeklagten, die schon vor Prozessbeginn Menschenrechtler empörte. Oder um den Versuch der Militärstaatsanwaltschaft, Manning charakterlich zu demontieren (“nicht Whistleblower, sondern Verräter; nicht Humanist, sondern Hacker”), der ja durchaus einer inhärenten Prozesslogik folgt. Es geht vielmehr vor allem darum, auf welche beinharte Weise die Regierung versucht, die Lücken im Sicherheitsapparat zu schließen: mit der Behauptung, Manning habe “dem Feind geholfen”.

“Feindeshilfe” im digitalen Zeitalter

Dieses Vergehen ist in Artikel 104 des Militärgesetzbuches “Uniform Code of Military Justice” festgelegt. Wer dem Feind Waffen, Geld oder Geheimdienstinformationen gibt oder dies versucht, kann demnach sogar mit dem Tod bestraft werden. Im Fall Manning verzichtete die Staatsanwaltschaft auf diese Forderung, sie plädiert aber für eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Argumentation der Anklage lautet: Manning wusste, dass Wikileaks die 700.000 Dokumente im Internet veröffentlichen würde. Damit war ihm klar, dass auch Feinde Amerikas – wie zum Beispiel al-Qaida – darauf zugreifen könnten. Durch seine Militär-Schulungen habe er auch genau gewusst, dass Terrororganisationen solche Informationen verwendeten, um den USA zu schaden.

Die Beweisführung macht letztlich Militär-Whistleblower generell zu Hochverrätern. Im Internet-Zeitalter sind veröffentlichte Informationen sofort und von fast überall aus abzurufen. Die Interpretation von Artikel 104 setzt also das Veröffentlichen von Geheimunterlagen mit dem Vergehen gleich, allen 7,2 Milliarden Erdbewohnern einen Brief mit den Dokumenten geschickt zu haben – dass darunter auch Feinde der USA wären, versteht sich von selbst.

Manning, Snowden und der Automatismus des Verrats

Mannings Anwälte, aber auch Bürgerrechtler halten den Vorwurf für abstrus, Richterin Denise Lind jedoch nicht: Sie hat erst in der vergangenen Woche einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Feindeshilfe-Vorwurf aus dem Verfahren zu nehmen.

Sollte Lind der Argumentation der Anklage folgen, wäre dies ein Novum, wie der Bürgerrechtsblogger Kevin Gosztola recherchiert hat. In der Geschichte der USA wurden Militärangehörige bislang nur wegen Hilfe des Feindes verurteilt, wenn sie diesen direkt unterstützten, also zum Beispiel willentlich Informationen an bestimmte Personen oder Gruppen weitergaben.

Der Versuch, die Öffentlichkeit aus Gewissensgründen über Missstände zu informieren, werde bei einem entsprechenden Urteil automatisch zum Versuch, dem Feind zu helfen, klagte jüngst Daniel Ellsberg, der vor vier Jahrzehnten die brisanten Pentagon-Papiere an die Medien gab. “Das ist ein möglicherweise tödlicher Schlag für die Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Freiheit der Presse”, sagte er dem Christian Science Monitor.

Verschärfte Anti-Whistleblower-Taktik

Wenn Medien Originaldokumente des Militärs – wie das Manning-Material – online stellen, riskieren sie damit künftig, dass ihren Informanten bei Enttarnung die Todesstrafe droht. Militär-Whistleblower dürften angesichts einer solchen Aussicht ihrerseits ganz genau überlegen, ob sie Missstände oder Ungerechtigkeiten weitergeben.

Die Strategie fügt sich nahtlos in die Anti-Whistleblower-Taktik der Obama-Administration auf der zivilen Ebene: Inzwischen müssen sich acht aktuelle und ehemalige Regierungsmitarbeiter unter Hinweis auf das Spionagegesetz aus dem Jahr 1917 für die Weitergabe von Informationen verantworten. Das sind anderthalb mal so viele wie bei allen bisherigen Regierungen zusammen – dabei war das Gesetz ursprünglich einzig für Spione ausländischer Dienste oder Verkäufer von Geheiminformationen gedacht.

Auch hier kommt ein einzelner Artikel zur Anwendung, der sich breit interpretieren lässt: Laut Abschnitt 793 des Spionagegesetzes ist die Weitergabe von Informationen strafbar, wenn “es beabsichtigt ist oder Grund zu der Annahme herrscht, dass diese Information zur Verletzung der Vereinigten Staaten oder zum Vorteil irgendeiner fremden Nation führt”.

Snowdens Lehren aus dem Fall Manning

Auch Bradley Manning ist unter dem Spionagegesetz angeklagt, ebenso wie der flüchtige NSA-Whistleblower Edward Snowden. Letzterer hatte darauf verzichtet, über Details von Abhöraktionen zu berichtet und sich auf die Darstellung von Grundzügen der Überwachungsprogramme beschränkt. Dabei hatte Snowden unter anderem darauf verwiesen, er habe aus dem Fall Manning seine Lehren gezogen. Einzig: Es dürfte dem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter wenig helfen, sollte er gefasst werden.

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