Collateral Damage of a Macho

Edited by Jonathan Douglas

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Der „Krieg gegen den Terror“ fordert unter Obama nicht mehr so viele Opfer. Doch wie George W. Bush ignoriert er Völkerrecht und übergeht dreist das Parlament.

Barack Obama hat sich mehr Macht zugeeignet, als die Verfassung der USA erlaubt. Es ist Krieg, da kann er das machen; und der Verweis darauf, dass er einiges direkt von seinem Vorgänger George W. Bush übernommen hat, lässt ihn statt als Usurpator ganz deutlich als Macho dastehen. Im Wahljahr nützt das. Es geht aber nicht um die Person des US-Präsidenten und seine Kampagne, sondern um das Amt. Dass dabei Kriegsrecht und Völkerrecht wohl bis an die Grenze der Unkenntlichkeit verbogen werden, hat nun den höchsten auf diese Fragen spezialisierten UN-Beamten zu einer Anfrage veranlasst. Eine milde Reaktion, aber immerhin.

Gefährdet ist die Rechtsordnung der USA. Über den Einsatz von Kampfdrohnen und Spezialtruppen hat nämlich niemals der US-Kongress befunden, obwohl Verfassungsartikel acht ihm die alleinige Kompetenz zur Kriegserklärung und Kriegsfinanzierung zuteilt. Entscheidungen trifft derzeit allein der Präsident, fußend auf Entscheidungen seines Vorgängers. Damit hebt er sein Amt aus dem verfassungsgemäß definierten Rahmen.

„Krieg gegen Terror“

Die Einsätze gelten vermeintlichen Terroristen, deren Aktivitäten die Sicherheit der USA gefährden könnte. Die mittels Auswertung von Fotos, abgehörten Telefongespräche und gelegentlich von Spionen am Ort gelieferten Daten stellen aber keine Beweise dar – jedenfalls meist nicht –, sondern nur Indizien. Auf dieser Grundlage entscheidet der Präsident persönlich, wer meist mittels unbemannter Flugzeuge („Drohnen“) getötet werden soll.

Der fünfte Verfassungszusatz garantiert aber, dass niemand „des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden“ darf. Das Gerichtsverfahren wird jetzt ersetzt durch interne Beratung – im Kreis der Ankläger, welche die Daten aufbereitet haben, gemeinsam mit dem Präsidenten, der das Urteil fällt, ohne Verteidigung oder nur Rechtsbeistand. Ein großenteils geheim gehaltenes Gutachten des Obersten US-Gerichts erlaubt das. Die Richter haben vor der Exekutive kapituliert. Der Präsident ist Ankläger und Richter; die Gewaltenteilung, Kern aller demokratische Ordnungen, ist aufgehoben. So auch bei der gezielten Tötung des radikalen Predigers Awlaki, eines in Jemen wohnenden US-Bürgers.

Völkerrechtlich fragwürdig ist die Praxis der vom Präsidenten befohlenen gezielten Tötungen im „Krieg gegen Terror“. Die Exekutoren der präsidialen Entscheidungen ignorieren die staatliche Integrität Pakistans dabei auf doppelte Weise: Sie bombardieren Ziele in Pakistan und nutzen Luftwaffenbasen (auch geheime) auf pakistanischem Gebiet, ohne dessen staatliche Souveränität zu beachten. Der Krieg der Drohnen und der Spezialeinheiten höhlt die ohnehin fragwürdig gewordene demokratische Ordnung Pakistans weiter aus. Diese Art des „globalen Krieges gegen Terror“ lässt Barack Obama, zumindest was Tötungen mittels Drohnen angeht, noch intensiver führen als sein Amtsvorgänger Bush.

Cyberkrieg als nächster Schritt

Aus dem Blickwinkel Washingtons ist er dabei erfolgreich. Es wurden fast alle Al-Kaida-Vertreter und viele Repräsentanten von Taliban-Gruppen liquidiert. Wesentlich weniger US-Soldaten fielen. Andererseits übersteigt die Zahl der zivilen Opfer die der getöteten Militanten erheblich, und das wird verschleiert. Männer im wehrfähigen Alter, die „als Kollateralschäden“ das Leben einbüßen, werden von Fall zu Fall als Täter eingestuft. Da auf die „kill list“ auch gerät, wer sich verdächtig bewegt hat („signature strikes“ heißt das im Jargon), ohne dass Name, Familienstand und sonstige biografische Details der Runde beim Präsidenten bekannt sind, fällt das nicht weiter auf.

Diese Präzedenzfälle lassen böse Befürchtungen aufkommen. Und eine andere Kriegsart kommt offensichtlich unbeanstandet durch, der Cyberkrieg. Computerviren wie Stuxnet und Flame, eingesetzt gegen die mutmaßlich zivilen Nukleareinrichtungen Irans, sind Waffen. Die USA und Israel haben sie entwickelt und setzen sie gezielt ein. Nach Paragrafen ist das nicht fassbar; es gibt schlicht kein zuständiges internationales Recht. Folglich behaupten die Mächte, dies zu dürfen; sie drohen aber einem potenziellen Täterstaat, der Gleiches tut, Vergeltung durch Raketen an. Der Rächer wird dem Täter ähnlicher.

Dies alles sind Antworten auf – allerdings bestialische – Terrorakte und Reaktionen auf die Unterstellung, die iranische Führung lüge, wenn sie das eigene Atomprogramm ausschließlich zivil nenne. Die Gegenmaßnahmen, wenn man sie so bezeichnen will, setzen aber in der Art ihrer Planung und Exekution unverzichtbare Bestandteile der Werteordnung außer Kraft. Barack Obama, der bewusst die Verantwortung übernimmt, ist ein hoch qualifizierter Jurist. Schlimm genug. Was aber wird, fragt das Intellektuellenblatt The New Yorker, wenn ein Schurke sein Nachfolger wird? Spätestens bei der Erinnerung an Richard Nixon und manche (abgeschmetterten) republikanische Präsidentschaftskandidaten gehen Warnsignale an.

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