Die USA bieten Deutschland in Konkurrenz zu Israel Drohnen an. Das Angebot kommt zu früh. Zu viele moralische, rechtliche und technische Fragen sind offen.
Bewaffnete unbemannte Flugsysteme, je nach politischem Verständnis auch Kampfdrohnen oder Killerdrohnen genannt, sind in Deutschland ein Reizthema. Deshalb dürfte auch die Meldung, die USA hätten den Verkauf von Drohnen des Typs Reaper an die Bundeswehr genehmigt, die heftige Debatte hierzulande weiter anfachen. Ein kleines Missverständnis wird allerdings in dieser Diskussion bewusst in Kauf genommen: Die Erlaubnis des US-Kongresses, solche Kampfdrohnen an einen Verbündeten zu liefern, ist noch längst nicht das Gleiche wie eine deutsche Entscheidung über die tatsächliche Beschaffung.
Auch wenn Generalleutnant Karl Müllner, Chef der Luftwaffe, die Reaper mit ihren Hellfire-Raketen gern in seinem Arsenal hätte: Ob er sie bekommt, entscheiden nicht die Offiziere in Luftwaffenuniform. Es ist erst ein paar Jahre her, da wollte Müllners Vorgänger Klaus-Peter Stieglitz in den USA für den Afghanistan-Einsatz Drohnen – damals noch unbewaffnet – des Reaper-Vorgängermodells Predator kaufen. Trotz der einhelligen Meinung der Experten in Luftwaffe und Ministerium entschied sich die Politik anders – und leaste Beobachtungssysteme vom Typ Heron von einem israelischen Hersteller. Nicht zuletzt deshalb, weil bestimmte deutsche Unternehmen in das Geschäft eingebunden waren.
Wenn demnächst die Entscheidung über einen Heron-Nachfolger ansteht, konkurriert erneut ein US-Modell gegen eine israelische Drohne. Und wieder favorisiert die deutsche Luftwaffe das amerikanische System. Wie die Entscheidung diesmal ausgeht, wird mittlerweile aber noch von einem ganz anderen Problem bestimmt: Wo diese Drohnen außerhalb von Kriegs- oder Krisengebieten fliegen dürfen, entscheiden nicht die Militärs, sondern die Flugaufsicht – und die setzt hohe Standards, bevor sie in Europa (und übrigens auch in den USA) Starts und Landungen außerhalb gesperrter militärischer Lufträume genehmigt.
Um ein Flugzeug ohne Piloten dafür reif zu machen, wollen die Behörden sehr viele Details wissen, die sie bei Drohnen amerikanischer Hersteller nicht bekommen: In das Herz der Steuerung, die Blackbox, lassen die US-Firmen Ausländer kaum Einblick nehmen. Auch die Heron-Aufklärungsdrohne, die die Bundeswehr derzeit über Nordafghanistan kreisen lässt, dürfte nicht über Deutschland fliegen.
Der Leasing-Vertrag für die unbewaffneten Aufklärer am Hindukusch wurde erst kürzlich bis April 2015 verlängert, danach hat die Bundeswehr keine lange fliegenden Drohnen in mittlerer Höhe mehr, weder bewaffnet noch unbewaffnet. Eine europäische Eigenentwicklung, die Deutschland und andere Staaten anstreben, wird es frühestens zum Ende des Jahrzehnts geben. Ein Kauf von Reaper-Drohnen wäre nur eine weitere Zwischenlösung. Oder, wie es die Luftwaffe sieht, wenigstens der Einstieg in eine neue Klasse unbemannt fliegender Systeme mit der Möglichkeit, auch Waffen einzusetzen.
Entscheidung erst nach der Wahl
Doch die derzeitige deutsche Debatte über Kampfdrohnen für die Bundeswehr geht um ein viel grundsätzlicheres Problem als die Frage, ob die Truppe in Amerika oder in Israel einkauft. Sie geht um die Frage, ob die deutschen Streitkräfte solche bewaffneten Drohnen in ihr Arsenal aufnehmen – nach den USA, Israel und Großbritannien als bislang einzigen Ländern mit diesem Waffensystem.
Für diese Beschaffung sprechen aus Sicht der Befürworter gute Gründe wie der Schutz der eigenen Soldaten; aus Sicht der Gegner in fast allen Parteien des Bundestags die Befürchtung, damit sinke die Hemmschwelle für den Einsatz von Gewalt. Diese Debatte wird sich schon im Parlament bis nach der Bundestagswahl hinziehen; in den wenigen noch verbleibenden Sitzungswochen dieser Wahlperiode ist nicht mit einer Entscheidung der Abgeordneten zu rechnen.
Die heutige Meldung über die Bereitschaft der USA, solche Kampfdrohnen an Deutschland zu verkaufen, dürfte in dieser Debatte den Gegnern helfen. Denn der “Predator” steht für den völkerrechtlich umstrittenen Einsatz dieser Maschinen durch den US-Geheimdienst CIA in Pakistan, für gezielte Tötungen. Da kann Verteidigungsminister Thomas de Maizière noch so oft – und zu Recht – betonen, dass für alle Waffen der Bundeswehr strenge Einsatzregeln gelten und diese Art der gezielten Tötung nach deutschem Recht nicht infrage komme. Der “Reaper”, der Sensenmann, ist das Symbol für die böse Killerdrohne, für erbarmungslosen Kampf, der auch Unbeteiligte trifft. Selbst wenn also die Entscheidung des US-Kongresses nicht mehr ist als die Erlaubnis, dieses System auch außer Landes zu verkaufen: Die Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern dieser Aufrüstung der deutschen Streitkräfte geht damit in eine neue Runde.
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