Kneipier vs. Starbucks: Streit um ein F-Wort
Ein amerikanischer Kneipier legt sich mit Starbucks an
Für Jeff Britton ist es nur noch das F-Wort. Nein, nicht was Sie jetzt womöglich denken. Die Rede ist von Frappuccino, einem klebrig süßen Kaffeegetränk, das die amerikanische Kaffeekette Starbucks vertreibt. Und Britton, Besitzer der kleinen Kneipe Exit 6 im US-Bundesstaat Missouri, ist auch eher zum Lachen als zum Fluchen zumute: Denn im Exit 6 gab es ein Frappiccino-Bier, von dem findige Abmahnanwälte des Kaffee-Giganten Wind bekamen. Sie drohten Britton mit Klage. Zu ähnlich fanden sie die Schreibweise.
Doch Britton wusste sich zu wehren. Förmlich antwortete er den Anwälten in dem Duktus, in dem auch sie ihm geschrieben hatten. Nämlich dass Britton, als Wirt und gleichzeitiger Vertreter des Exit 6, stolzer Inhaber von keinerlei Markenrechten sei. Im Exit 6, das in der Kleinstadt Cottleville, eine wichtige Stellung am Markt habe, bedauere man sehr, dass in der Kneipe stolze drei Kunden das Bier mit dem F-Wort bestellt hätten. Ferner sei es, so Britton, “unser Fehler”, dass seine biertrinkenden Kunden davon ausgingen, ausgerechnet im Exit 6 einen Kaffee serviert zu bekommen, den sie sonst in einem der zahlreichen Starbucks-Cafés an jeder Ecke bekommen könnten. Glücklicherweise habe man sich aber zumindest bei einem Buchstaben verschrieben. Als Entschuldigung und um weiteren rechtlichen Zwist zu vermeiden, schickte Britton einen Scheck über sechs Dollar mit. Das entspreche der Summe, die er mit dem Bier bislang eingenommen habe. Der Name würde von der Karte verschwinden, so wie ein vermeintliches “Starbuck-Mc-Donalds-Coca-Cola-Marlboro Honey Lager”.
Nachzulesen war der Briefwechsel zwischen beiden, so Britton, “Kleinunternehmern”, bei der Huffington Post. Der Wirt hat ihn veröffentlicht und wird dafür im Internet gefeiert. Was das für Starbucks bedeutet, dafür muss man keine Kaffeesatzleserei betreiben. Anders ergeht es Jeff Britton: Das Bier soll es weiter geben, aber wohl nur noch unter seinem Codenamen: dem F-Wort.
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