Internet with Amnesia

OPD 15 May 2014

Edited by Gillian Palmer

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Internet mit Amnesie

Google muss bestimmte Suchergebnisse künftig tilgen. Das ist nicht nur gut.

Ein Kommentar von Stefan Schmitt

Mit einem Mal gibt es ein “Recht auf Vergessen”. Jedenfalls für jenen Spanier, der nicht dulden wollte, dass eine Google-Suche nach seinem Namen immer wieder aufs Neue ein altes Ärgernis in Erinnerung rief: einen Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998, der die Zwangsversteigerung seines Hauses ankündigte. Noch 16 Jahre später verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schulden von damals mit dem Namen des Mannes. Das müsse der Kläger sich nicht gefallen lassen, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun fest.

Dieser Ausgang ist so überraschend wie weitreichend. Nicht nur, weil die Richter in ihrem Urteil nicht dem Generalanwalt gefolgt sind (wie sie es meist tun). Sondern auch, weil Google nicht mehr als bloßer Übermittler der fraglichen Informationen gilt, sondern als deren Verarbeiter (und damit in der Verantwortung steht). Und schließlich, weil es über ein “Recht auf Vergessen” bisher immer hieß, das sei bloß ein Akademikertraum, eine utopische Datenschützerforderung ohne jede Chance auf Umsetzung (weil die Übermacht der Internetkonzerne das zu verhindern wüsste).

Nun ist dieses Recht Realität.

Vor dem obersten Gericht der Europäischen Union hat die grundlegende Tugend der Rechtsprechung gesiegt, die Verhältnismäßigkeit. Eine verhältnismäßige Überlegung ist es zum Beispiel, dass ein Mensch nicht zeitlebens für einen Fehltritt büßen muss. So wie ein Privatinsolventer nach sechs Jahren des Wohlverhaltens schuldenfrei neu beginnen darf oder so wie ein Strafgefangener einen Anspruch auf Resozialisierung hat. Ebenso wenig sollen digitale Spuren ewig an uns haften.

Dagegen kann doch wohl nichts einzuwenden sein. Oder?

Stunden nach dem Urteil fragte der Wikipedia-Erfinder Jimmy Wales per Twitter: “Wann wird ein europäisches Gericht verlangen, dass ein Wikipedia-Artikel mit wahren Aussagen zensiert wird, weil die einem Einzelnen nicht gefallen?” Wales ist kein Google-Jünger und kein Start-up-Fantastillionär. Man kann ihm die Sorge um die Rede- und Meinungsfreiheit abnehmen. Ebenso wie man dem europäischen Generalanwalt Niilo Jääskinen seine Sorge um den freien Zugang zu Information glauben darf. An die EuGH-Richter hatte er appelliert, “unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden” – jene Folgen, die ein Recht auf Vergessen seiner Befürchtung nach hätte.

Denn: Im Prinzip ist es denkbar, dass dieses Recht missbraucht wird, um Informationen aus dem Weltgedächtnis zu verdrängen, die im Interesse der Allgemeinheit dorthin gehörten.

Google kommentierte bis Redaktionsschluss der ZEIT nur, man wolle das Urteil zunächst genauer analysieren. Ob und wie der Konzern eine Funktion für das Vergessen auf Verlangen einrichten wird, ist offen. Bei einem entfernt verwandten Problem auf seiner Videoplattform YouTube hatte er das so organisiert: Das System Content ID identifiziert automatisch wegen Urheberrechtsverletzungen zu löschende Videos. Das freut Plattenfirmen sehr, die keine Gratis-Soundtracks für Amateurfilmchen liefern wollen. Aber es führte auch zur ebenso automatischen wie unberechtigten Sperrung eines Nasa-Videos von der Marslandung des Rovers Curiosity.

Das sorgte für viel Spott und für die ernsthafte Kritik, automatisierte Systeme à la Content ID seien Ermittler, Kläger und Richter in einem – das Gegenteil also von Verhältnismäßigkeit und Abwägung.

Ob das höchstrichterliche Urteil zu solchen Amnesien auch bei Google führen wird, ist ungewiss. Sie lassen sich hoffentlich verhindern. Welche Aussortierpraxis sich etabliert, darüber entscheidet nicht Google allein; die Richter sehen für den Streitfall staatliche Einspruchsstellen vor. Das ist clever, denn es wird das Verfahren verlangsamen – und der Abwägung dienen.

Fest steht hingegen jetzt schon, dass mit dem Recht auf Vergessen der Bürger gegenüber dem scheinbar übermächtigen Konzern gestärkt wird. Sollte einmal die Erfolgsgeschichte zu erzählen sein, wie die behäbigen Staaten die Netzkonzerne gezähmt haben, dann wird man vom Luxemburger Urteil als einem Anfang sprechen.

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