No Protection for Whistleblowers

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Die Bedeutung der Whistleblower für das Funktionieren der Demokratien steht außer Frage. Doch obwohl Edward Snowden die Gefahr durch totale nachrichtendienstliche Überwachung öffentlich machte, will ihm kein Land Asyl gewähren. Er wird wie ein Schwerverbrecher behandelt.

Im Juni 2013 verlangten mehr als 500 Experten aus 70 Ländern auf einer Konferenz in der südafrikanischen Stadt Tshwane, weltweit den Schutz von Whistleblowern zu verbessern. Insbesondere sei von einer Bestrafung eines Whistleblowers abzusehen, wenn das öffentliche Interesse an einer Information das Interesse an ihrer Geheimhaltung überwiege. Wenige Monate später, im Oktober 2013, empfahl die Parlamentarische Versammlung des Europarates dem Ministerkomitee des Europarates, auf die 47 Mitgliedsstaaten einzuwirken, ihre nationalen Gesetze entsprechend zu ändern.

Am 30. April dieses Jahres nahm das Ministerkomitee die Empfehlung an und schlug den Mitgliedsstaaten die gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern vor. In einem kürzlich erschienen „erläuternden Bericht“ zu dieser Empfehlung vom Bundesjustizministerium heißt es, Whistleblowing sei „ein grundlegender Aspekt der Freiheit der Meinungsäußerung und der Freiheit des Gewissens“; man müsse sich „tatsächlich“ bemühen, Personen die Entscheidung zu erleichtern, „Meldungen oder Mitteilungen von Informationen über Gefahren oder Nachteile für das öffentliche Interesse zu machen“.

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Mit anderen Worten: Die Bedeutung der Whistleblower für das Funktionieren der Demokratien steht zumindest in Europa außer Frage, und was ihre Schutzbedürftigkeit betrifft, so wird sie von niemandem klarer erkannt als von der schwarz-roten Bundesregierung.

Wie ein gehetztes Tier entflohen

Wenn das so ist, dann muss es für jede europäische Regierung, erst recht für die Bundesregierung unerträglich sein, dass der erfolgreichste und bedeutendste Whistleblower der Geschichte, dass der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden seit einem Jahr auf der Flucht vor der US-amerikanischen Strafgerichtsbarkeit Asyl in Moskau findet, dass der Mann, der das Ende der Privatheit nicht nur beschwor, sondern mit jeder Enthüllung unwiderleglich bewies, dass der Aufklärer, der die Gefährdung der Demokratie durch die totale nachrichtendienstliche Überwachung der Menschheit weltweit vor Augen führte, wie ein gehetztes Tier ausgerechnet ins Reich des Neo-Imperators Wladimir Putin entfloh, weil er dem Rechtsstaat USA nicht mehr traut und die Europäer ihm keinen Einlass gewähren.

Doch so ist es nicht und schon gar nicht in der Bundesrepublik. Seit einem Jahr redet die deutsche Politik über Edward Snowden, als handele es sich um eine heiße Kartoffel, deren Bestimmung darin liegt, fallen gelassen zu werden. Die Empfehlung des Europarates, die Erläuterungen des Justizministeriums, nichts hat die geringste Bedeutung, weil keine Regierung, erst recht nicht die Bundesregierung es sich mit der US-Regierung – dem „Freund“, dem „Partner“ – verderben will, von der seit den Enthüllungen Snowdens jeder weiß, was sie unter Partnerschaft und Freundschaft versteht.

Seit Snowdens Enthüllungen weiß jeder Deutsche, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz und die Gesetze zum Datenschutz kaum das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Jeder weiß, dass weder die bestehenden Gesetze noch die Gerichte die Privatheit schützen können, solange die Politik ihnen die Unterstützung verweigert. Und jeder weiß, dass die Bundesregierung bisher kaum etwas unternommen hat, um – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – die Privatsphäre vor Ausforschung durch in- und ausländische Nachrichtendienste zu schützen. Das haben die Deutschen gelernt, seit Snowden vor einem Jahr die Welt als total überwachte Welt identifizierte.

Auch Edward Snowden hat in diesem Jahr etwas gelernt. Ausgerechnet der Justizminister dieser Bundesregierung hat ihm soeben empfohlen, in die USA zurückzukehren , denn er wolle „sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern“. Soweit zu erkennen, steht Snowden – dank der Verweigerung der Europäer – bisher nicht vor der Herausforderung, zwischen mehreren möglichen Asylen wählen zu müssen und von dem einen ins andere wandern zu dürfen.

Das scheint den Justizminister ebenso wenig zu beunruhigen wie die Tatsache, dass – allen Empfehlungen des Europarats und den Erläuterungen des Bundesjustizministeriums zum Trotz – ein Whistleblower weiterhin befürchten muss, wie ein Schwerverbrecher lebenslang „auf der ganzen Welt gejagt“ zu werden. Das ist die Lehre für Edward Snowden und alle künftigen Whistleblower. Wenn sie von den Schutzbeteuerungen der Europäer lesen, gilt der Satz Gottfried Benns: „Wer glaubt, dass man mit Worten lügen könne, könnte meinen, dass es hier geschähe.“

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