Kann Amazons vernetzter Lautsprecher Echo bei der Aufklärung eines Mordes helfen? Die Polizei im US-Bundesstaat Arkansas hofft das und will nun an die Daten von Amazon.
Amazons sprachgesteuerter Lautsprecher Echo ist ein bemerkenswertes Gerät. Längst noch nicht fertig entwickelt, kann die darin enthaltene virtuelle Assistentin Alexa derzeit bereits Musik abspielen, Informationen abfragen, Termine organisieren, schlechte Witze erzählen und seinen Nutzer auf fast schon beängstigend menschliche Art und Weise Gute Nacht wünschen. Jetzt soll sie auch noch bei der Aufklärung eines Mordfalls helfen – hofft jedenfalls die Polizei aus Bentonville im US-Bundestaat Arkansas.
Wie das Technikportal The Information am Dienstag erstmals berichtete, hat die Polizei eine richterliche Anordnung erwirkt, wonach Amazon sämtliche auf ihren Servern gespeicherte Informationen eines bestimmten Echo-Lautsprechers aushändigen soll. Dessen Besitzer, ein gewisser James A. Bates, wurde des Mordes angeklagt. Er soll im November vergangenen Jahres einen Arbeitskollegen in seinem Haus umgebracht haben. Möglicherweise könnte der Lautsprecher in dieser Nacht etwas aufgezeichnet haben, was seine Schuld belegt.
Es ist der bislang erste bekannte Fall, in dem ein Echo-Gerät im Blick der Strafverfolgungsbehörden steht. Es dürfte nicht das letzte Mal gewesen sein. Denn das Internet der Dinge (IoT) und das vernetzte Eigenheim der Zukunft sammeln Daten, die Begehrlichkeiten wecken.
Amazon will die Daten nicht einfach herausrücken
Echo etwa lauscht über seine integrierten Mikrofone ständig mit, was im Raum gesprochen wird. Sagen die Nutzer das Wort “Alexa”, aktivieren sie die gleichnamige Assistentin. Erst dann werden die Anfragen auf die Server von Amazon übertragen. In der zugehörigen App lassen sich sowohl die Anfragen als auch die gespeicherten Aufnahmen nachträglich einsehen und auf Wunsch manuell von Amazons Servern löschen. Von diesen möglicherweise noch gespeicherten Informationen verspricht sich die Polizei laut ihrem Durchsuchungsbefehl Beweise für den vorliegenden Fall.
Wie genau diese aussehen könnten, ist dabei unklar. Offenbar hoffen die Ermittler, dass vor der Tat das Gerät in irgendeiner Form aktiviert wurde. Denkbar wäre, dass im Hintergrund einer Anfrage etwas zu hören ist, was möglicherweise auf ein Motiv schließen lässt, ein Streit zwischen den Männern etwa. Im Durchsuchungsbefehl steht zudem, dass Echo möglicherweise auch ohne vorherige Aktivierung Aufzeichnungen übermittle.
Ein smarter Wasserzähler maß auffällig hohen Verbrauch
Diese Behauptung sei falsch, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Echo höre zwar ständig zu, die Eingaben werden aber nur bei Aktivierung versendet. Des Weiteren sei Amazon nicht allen Forderungen der Polizei bislang nachgekommen. Man habe zwar auf Anordnung das Kundenprofil des Angeklagten und dessen Kaufhistorie an die Polizei übergeben. Weitere persönliche Daten wolle man aber erst nach einer “rechtsgültigen und bindenden Aufforderung” herausgeben.
Selbst wenn Amazon den Forderungen nachkäme, scheint es unwahrscheinlich, dass die Ermittler in den Echo-Daten etwas für den Fall relevantes finden. Der Fall ist dennoch interessant, weil er verdeutlicht, wie das Internet der Dinge, das vernetzte Eigenheim und andere Gadgets künftig stärker in den Fokus von Strafverfolgern rücken könnten.
Vernetzte Geräte wecken Begehrlichkeiten
“Mein Klient hat ein Recht auf Privatsphäre in seinen eigenen vier Wänden und ich habe ein Problem damit, dass die Strafverfolgungsbehörden Technik, die unser Leben verbessern soll, gegen ihn einsetzt”, sagt die Anwältin des Angeklagten im Gespräch mit The Information.
Tatsächlich hat es die Polizei nicht bloß auf den Echo-Lautsprecher abgesehen, sondern hat auch weitere andere vernetzte Geräte im Haushalt von Bates beschlagnahmt: einen Thermostat des Herstellers Nest, ein Alarmsystem und einen smarten Wasserzähler, der in der Nacht des Mordes ungewöhnlich viel Wasserverbrauch registrierte. Dieser stehe in Verbindung mit den Blutspuren, die am Tatort offenbar von der Veranda gespült wurden, heißt es im Bericht der Ermittler.
Datenschützer dürfte diese Entwicklung nicht überraschen. Sie warnen schon seit Jahren davor, dass IoT-Geräte viele persönliche Daten aufzeichnen, häufig ungesichert über das Internet vermitteln und letztlich Begehrlichkeiten bei den Behörden wecken. Längst sind es nicht nur die Hersteller und Dienstleister, die an den Daten der Nutzer interessiert sind, sondern auch Dritte.
Erinnerungen an den Fall Apple vs. FBI
Bereits die sogenannten Fitnesstracker haben diese Entwicklung aufgezeigt. In einem Fall aus Florida hat die Polizei die Daten eines Fitbit-Armbandes einer Frau ausgewertet um zu zeigen, dass sie nicht wie angegeben vergewaltigt wurde – sondern zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt schlief. In diesem Fall übergab die Frau den Behörden ihre Logindaten freiwillig, doch es ist denkbar, dass die Ermittler in anderen Fällen mit entsprechenden richterlichen Anordnungen bei den Herstellern anklopfen könnten.
Die stecken in einem Dilemma. Einerseits könnten die Aufnahmen eines Amazon Echo, die Daten eines Fitnesstrackers oder eines smarten Garagenöffners möglicherweise tatsächlich dabei helfen, Verbrechen oder Betrug aufzuklären. Versicherungen etwa hoffen, dass IoT-Geräte Versicherungsbetrug künftig besser verhindern könnten. Andererseits werben viele Hersteller eben auch mit Datenschutz und Privatsphäre und ein Unternehmen wie Amazon kann es sich nicht leisten, Echo-Daten gänzlich ohne Widerstand herauszugeben. Schließlich würde das nicht gerade das Vertrauen in die eigenen Produkte steigern.
Der aktuelle Fall aus Arkansas erinnert deshalb an die Auseinandersetzung zwischen Apple und dem FBI im vergangenen Frühjahr. Apple weigerte sich, das iPhone eines Attentäters zu entsperren. Nach einer Debatte über die Einführung möglicher Hintertüren für Verschlüsselung fand das FBI schließlich einen anderen Weg: Es kaufte auf dem Schwarzmarkt eine Hintertür und verschaffte sich auch ohne Apples Hilfe Zugang. Genau das versuchen nun offenbar auch die Ermittler aus Arkansas: “Unsere Behörde hat die Fähigkeit, Daten auch ohne den Einsatz von Passwörtern abzugreifen”, zitiert das IT-Portal Cnet aus der richterliche Anordnung. Möglicherweise gelingt es ihnen, über das beschlagnahmte iPhone des Verdächtigen auf die Echo-Aufnahmen zuzugreifen. Ob sie dabei etwas brauchbares finden, wird sich Anfang 2017 klären, wenn der Prozess gegen Bates beginnt.
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