Opportunity Based on Achievement

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Lebenschancen nach Leistung

Das Urteil des Supreme Court zur „affirmative action“ ist nicht konservativ. Die Vergabe von Lebenschancen nach Herkunft befriedet die Gesellschaft nicht.

Die „affirmative action“, die der Oberste Gerichtshof in den Vereinigten Staaten nun beim Hochschulzugang verboten hat, wird auf Deutsch manchmal „positive Diskriminierung“ genannt. Darin kommt die Problematik schon zum Ausdruck: Die Maßnahme soll etwas Positives bewirken, nämlich vor allem Schwarzen einen Weg zu höherer Bildung eröffnen. Zugleich ist es aber eine Diskriminierung von weißen und in den beiden verhandelten Fällen auch von asiatischstämmigen Amerikanern, die einen Studienplatz suchen.

Dass das Gericht in seiner historischen Entscheidung die zweite Lesart hervorhebt, ist in der Sache nicht konservativ. Dass die Leistungen eines Menschen über sein Fortkommen bestimmen sollten und nicht seine Hautfarbe, ist ein liberaler Gedanke, und er ist von der amerikanischen Verfassung gedeckt.

Jahrzehntealte Praxis

Politisch wirkt das Urteil aber reaktionär, weil es eine jahrzehntealte Praxis an den Universitäten zurückdreht und von einer Richtermehrheit durchgesetzt wurde, die Trump geschaffen hat.

Die verworfenen Regelungen haben Wurzeln in einer Zeit lange vor der heutigen Identitätspolitik. Das Pro¬blem wird die zunehmend multikulturellen Länder des Westens aber weiter begleiten: Die Vergabe von Lebenschancen nach Herkunft, Geschlecht oder anderen unveränderlichen Merkmalen befriedet die Gesellschaft nicht.

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