Trump’s Violation of the Law

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Dass im Migrationsrecht nicht immer der Buchstabe des Gesetzes gilt, ist kein rein amerikanisches Phänomen. Doch mit seinem Kampf gegen die Justiz geht Donald Trump nun deutlich weiter.

Natürlich sollte man vorsichtig sein, wenn man von Deutschland aus Trumps jüngste Abschiebeaktion kritisiert. Die Regierung hat sich dort kurzerhand 238 venezolanischer Gangmitglieder in Richtung

El Salvador entledigt, indem sie eine richterliche Anordnung überging (oder „zu spät“ erhielt, wie man dort meint).

Erinnert sich noch jemand an Sami A.?

Auch in Deutschland gibt es laute Stimmen, die eine „kreative“ Auslegung des Rechts befürworten, wenn es um die Migrationspolitik geht. Und erinnert sich noch jemand an die Abschiebung des Gefährders Sami A.? Den hatte der damalige NRW-Integrationsminister Joachim Stamp trotz Eilanordnung des Verwaltungsgerichts per Learjet nach Tunesien geschickt.

Doch in Amerika geht es nicht um ein „Katz-und-Maus-Spiel“ der Behörden, als das es manche darstellen wollen. Das Justizministerium stellt in seiner Reaktion auf den Streit allen Ernstes die Gewaltenteilung und den Rechtsschutz offen infrage – und es kritisiert nicht etwa den Abschiebeflug, sondern den „massiven“ Eingriff des Bundesrichters in den Machtbereich der Exekutive.

Denn Trumps Handlungen unterlägen in diesem Bereich überhaupt keiner gerichtlichen Kontrolle, da dem Präsidenten laut Verfassung die Autorität über nationale Sicherheit und Außenpolitik zustehe. Will sagen: Solange er sich auf seine „Kriegsvollmachten“ beruft, kann ihn keiner stoppen. Das ist selbst im vom Trump-Stakkato erschöpften Amerika eine neue Dimension.

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