Obama will den Alptraum Guantanamo loswerden
Das Gefangenenlager wurde in 15 Jahren zur scheinbaren Normalität. Der Name allein reicht, um weitere Terroristen zu rekrutieren. Das Image Amerikas ist beschädigt. So verhält sich kein Rechtsstaat.
Die Unterbringung im Fünfsternehotel wäre preiswerter. Pro Insasse zahlt der amerikanische Steuerzahler 4,4 Millionen Dollar im Jahr. Auf jeden Gefangenen kommen gut 20 Wärter.
Natürlich ist das ein populistisches Argument im Zusammenhang mit Guantánamo. Aber in den USA ist Wahlkampf und damit die Hochzeit des Populismus.
Die republikanischen Präsidentschaftsbewerber wollen das US-Gefangenenlager auf Kuba beibehalten und “auffüllen mit mehr Leuten, die uns töten wollen”. Das sagt Donald Trump, und bei Marco Rubio und Ted Cruz klingt es kaum anders.
Und Barack Obama, der am Dienstag sein uraltes Versprechen wiederholte, er sei “absolut entschlossen”, Guantánamo zu schließen, war dazu nicht einmal in den zwei ersten Amtsjahren in der Lage, als seine Demokraten beide Kongresskammern dominierten.
“Ungesetzliche Kombattanten”
Gleichwohl hat der Präsident ebenso recht wie George W. Bush richtig lag, als er 2006 Guantánamo schließen wollte. So wie Bush, horribile dictu, auch 2002 recht hatte, als er in einer Ausnahmesituation das Lager einrichten ließ, um “ungesetzliche Kombattanten” sicher zu verwahren.
Doch das vermeintliche Provisorium wurde in anderthalb Dekaden zur scheinbaren Normalität. Der schiere Begriff Guantánamo taugt mutmaßlich dazu, weitere Terroristen zu rekrutieren. In jedem Fall trübt er das Image der USA weltweit selbst bei Verbündeten ein.
Darum wäre Washington gut beraten, Obamas Vorstoß umzusetzen; am besten gleich beginnend, aber spätestens nach dem Januar 2017. Diejenigen, die des Terrors, Mordes und Massenmordes überführt werden können, gehören abgeurteilt, andere entlassen.
Und es wäre noch mehr Konsequenz nötig: Jene Insassen, gegen die kein Militärtribunal oder Strafprozess eröffnet werden kann, weil die Indizien gegen sie aus Quellen stammen, die nicht offenbart werden sollen, müssen der Justiz ihrer Heimatländer überantwortet werden – oder freikommen. Es wäre nachgerade ungerecht, Verbrecher aus der Zelle zu lassen, nur weil ihnen die Tat nicht nachweisbar ist. Aber es wäre rechtsstaatlich.
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