Schwarzenegger darf nicht US-Präsident werden, da er nicht in den USA geboren wurde. Warum darf das aber McCain, der in Panama zur Welt kam?
Arnold Schwarzenegger und John McCain.
Drei Kriterien kennt die US-amerikanische Verfassung, die ein Kandidat erfüllen muss, um das Amt des Präsidenten antreten zu dürfen: Mindestens 35 Jahre muss er alt sein, mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben – und er muss ein “natural born citizen” sein. Ob der republikanische Kandidat John McCain letzteres erfüllt, wird derzeit in den USA heftig diskutiert. Unbestritten ist, dass der Senator aus Arizona am 29. Mai 1936 am US-Luftwaffenstützpunkt Coco Solo, wo sein Vater stationiert war und auch die Mutter lebte, geboren wurde. Der Stützpunkt liegt in der Panamakanal-Zone, die damals bereits ein Teil Panamas war und lediglich von den Vereinigten Staaten kontrolliert wurde. Das Gebiet war somit nicht Teil der USA, McCain wurde also außerhalb der USA geboren.
Bis vor kurzem war sein Geburtsort noch auf McCains Homepage zu lesen, nun beginnt sein Leben erst mit dem College-Besuch.
Noch nicht “gegessen”
Der Passus “natural born citizen” wird in den USA so interpretiert, dass der Betreffende auf US-amerikanischem Boden zur Welt gekommen sein muss. Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger darf demnach nicht Präsident werden – auch wenn er seit Jahren die US-Staatsbürgerschaft hat. Das müsse auch für den 71-jährigen Senator gelten, meinen Kritiker. Im Gegensatz dazu weisen Rechtsexperten darauf hin, dass die Panamakanal-Zone damals US-Territorium war, und damit die rechtlichen Voraussetzungen für das Präsidentenamt erfüllt seien. “Es gibt schlagkräftige Argumente, dass Senator McCain oder jeder andere in seiner Position von der Verfassung her geeignet ist”, zitiert die New York Times die Juristin Sarah H. Duggin, “aber es gibt eben keinen Präzedenzfall. Die Sache ist keineswegs gegessen.”
McCains Berater erinnern daran, dass das Problem bereits bei der Bewerbung des Senators um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner 1999 geprüft und auch für den aktuellen Wahlkampf erneut unter die Lupe genommen worden sei. Derzeit beschäftigt sich laut New York Times zusätzlich ein Rechtsgutachter mit dem Fall.
Nie konkretisiert
Doch endgültig geklärt ist die Frage nicht, was mit “natural born” genau gemeint ist und selbst unter Experten umstritten. Der Kongress erließ zwar im Jahr 1790, drei Jahre nachdem die Formulierung in der Verfassung festgelegt wurde, einen Zusatz, dass Kinder von Staatsbürgern auch dann als “natural born” gelten, wenn sie außerhalb der Staatsgrenzen geboren wurden. Aber dieses Gesetz gilt noch immer als potentiell verfassungswidrig, zudem traten später Folgebestimmungen an seine Stelle, die aber den Passus des Geburtsortes ausließen.
Bis heute haben weder das Parlament noch der Oberste Gerichtshof die umstrittene Formulierung konkretisiert. Es war auch nicht nötig: Keiner, der je ins Weiße Haus einzog, ist außerhalb der 50 US-Bundesstaaten geboren.
Nicht der Erste
Dabei ist McCain nicht der erste Präsidentschaftsanwärter, der seine Eignung mit der Verfassung abgleichen muss. Der Republikaner Barry Goldwater, wie McCain aus Arizona, bewarb sich 1964 um das höchste Amt der USA. Goldwater war 1909 geboren worden – drei Jahre bevor Arizona zum US-Bundesstaat wurde. Doch er verlor die Wahl, der Fall blieb ungeprüft. Ebenso erging es 1968 George Romney (Vater von McCains einstigem Rivalen Mitt Romney), der in Mexiko zur Welt kam. Er verlor das Rennen der Republikaner gegen Richard Nixon, und die Verfassungsfrage blieb unbeantwortet.
Ob der Fall McCain eine Klärung bringt, hängt nun davon ab, ob sich eine lautstarke Debatte um seine Eignung entwickelt.
Senats-Beschluss
Nun hat sich sogar der US-Senat mit der Frage auseinandergesetzt und einstimmig entschieden, dass McCain im Falle eines Wahlsieges das höchste Amt im Staat übernehmen darf. Für die entsprechende Festlegung stimmten auch die demokratischen Präsidentschaftsbewerber Hillary Clinton und Barack Obama.
Demnach ist McCain “nach Empfinden des Senats” für das Amt des Präsidenten verfassungsgemäß geeignet. “Der Senat sollte das so beschließen und der Diskussion ein Ende bereiten”, sagte der demokratische Senator Patrick Leahy, Vorsitzender des Rechtsausschusses, vor der Abstimmung. In der Resolution heißt es: “Da John Sidney McCain III. Kind amerikanischer Bürger ist und 1936 auf einem amerikanischen Militärstützpunkt in der Panamakanal-Zone geboren wurde: Hiermit sei nun beschlossen, dass John Sidney McCain III. ein ‘natural born citizen’ nach Artikel II, Absatz 1, der Verfassung der Vereinigten Staaten ist.”
Kritiker lassen nicht locker
Doch auch diese Klarstellung reicht den Kritikern nicht. Die einen fordern eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die anderen stellen in Frage, dass McCain überhaupt auf der Militärbasis geboren ist. Im einem Blog schreibt ein User, McCain, Jahrgang 1936, habe einen falschen Geburtsort angegeben, nämlich ein Krankenhaus auf dem Stützpunkt. Vor 1941 habe es dort aber gar keine Krankenhäuser gegeben, heißt es unter Berufung auf eine Dokumentation der US-Marine und fügt hinzu: “Offensichtlich sind wir angelogen worden!”
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