The Secret Drone War

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Der geheime Drohnenkrieg

Von Barbara Lochbihler

11. Dezember 2012

Das Kriegsrecht duldet das gezielte Töten nur, wenn die Kombattanten „unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt sind“. Dies ignorieren die USA auch unter Obama.

Ist eine Drohne tatsächlich „nichts anderes als ein Flugzeug“, wie der Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg jüngst in dieser Zeitung meinte? Macht es wirklich kaum einen Unterschied, ob ein Soldat selbst im Cockpit am Steuerknüppel sitzt oder einige Tausend Kilometer entfernt einen Joystick bedient, um sein Ziel – also Menschen – auszulöschen? Doch, das macht einen gewaltigen Unterschied, denn der Einsatz unbemannter Flugkörper wirft grundlegende ethische und völker- sowie menschenrechtliche Fragen auf.

Außer Frage steht: Die ferngesteuerten Bomber machen das Töten einfacher. Umso mehr Distanz ein Angreifer zu seinem Ziel hat, umso weniger Zurückhaltung zeigt er. Wenn von einem US-Luftwaffenstützpunkt in Nevada aus Drohnen über Somalia gesteuert werden, ist die Hemmschwelle, den Abzug zu betätigen, extrem niedrig. Ein Mausklick genügt, um Menschenleben zu vernichten.

Leider bestätigen auch jüngste Untersuchungen, dass der ferngesteuerte Drohnenkrieg immer mehr Opfer fordert: Seit US-Präsident Barack Obama die unbemannten Flugkörper zu den Hauptwaffen im Kampf gegen den Terror auserkoren hat, starben in mehr als 300 Angriffen etwa 3.000 Menschen. Die meisten von ihnen waren offensichtlich Zivilisten: Studien der Stanford University und der New York University haben errechnet, dass bei Einsätzen in Pakistan, die zwischen 2008 und 2011 stattfanden, bis zu 75 Prozent aller Opfer aus der zivilen Bevölkerung stammen. Vorsichtigere Schätzungen gehen von einer Quote von 30 Prozent aus. Mit anderen Worten: Durch die Kampfbomber wurden innerhalb von drei Jahren mindestens 1 000 Menschen getötet.

Möglicherweise lassen sich die Angriffe besser steuern als herkömmliche Bombeneinsätze, wirklich geschützt werden aber einzig und allein die US-Soldaten. Womit ein weiteres fragwürdiges Ziel der fliegenden Roboter benannt ist: Drohnen verursachen dem Angreifer geringe politische Kosten. Ein Krieg, der keine „eigenen“ Opfer fordert, lässt sich gegenüber der Bevölkerung besser vertreten. Sollen die Drohneneinsätze also auch dazu beitragen, militärische Interventionen gegenüber einer kriegsmüden Gesellschaft hoffähig zu machen? Setzt Washington darauf, ohne Proteste agieren zu können, wenn keine Särge aus internationalen Kriegsschauplätzen in den heimischen Flughäfen ankommen?

Besonders zweifelhaft ist das US-Drohnenprogramm unter völker- und menschenrechtlichen Gesichtspunkten. Schließlich setzt die US-Armee die Waffen in Regionen ein, mit denen sich das Land nicht in einem erklärten Krieg befindet: in Pakistan, Somalia und Jemen. Unter diesen Umständen sind staatliche Tötungen aber nur dann zulässig, wenn sie nachweislich absolut notwendig sind, um Leben zu retten. Das müsste die US-Regierung bei jedem einzelnen der Todesopfer nachweisen. Solange dies nicht der Fall ist, bleiben die Drohnenangriffe „außergerichtliche Tötungen“ – und damit ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte.

Gegen diesen Vorwurf erklärt der Rechtsberater des US-Außenministeriums Harold Koh, sein Land befinde sich in einem „bewaffneten Konflikt mit Al-Kaida sowie den Taliban und verbundenen Kräften“. Die Angriffe fänden im Rahmen eines globalen Krieges statt, der sowohl in offiziellen Kriegsgebieten als auch in nicht im Krieg befindlichen Ländern ausgefochten werde. Kurzum: Überall. Und das macht Kohs Argumentation absurd, denn nach dieser Logik wäre jede völkerrechtliche Unterscheidung zwischen bewaffneten Konflikten und friedlichen Verhältnissen hinfällig. Hinzu kommt, dass sich etwa die pakistanische Regierung zunehmend gegen die Angriffe protestiert.

Doch selbst wenn man den Prämissen Kohs folgen mag, bleiben erhebliche rechtliche Probleme. Das Kriegsrecht duldet das gezielte Töten nur, wenn die Kombattanten „unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt sind“. Die Tötungen müssen verhältnismäßig und strategisch nötig sein, der Schutz der Zivilbevölkerung soll oberste Priorität haben. Bei Rechtsbrüchen müssen Untersuchungen stattfinden, die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden. Von den vielen toten Zivilistinnen und Zivilisten war bereits die Rede. Doch auch darüber hinaus fehlen die Voraussetzungen, um diese Vorgaben umzusetzen. Die rechtliche Grundlage des US-Drohnenprogramms ist unklar, die meisten Aktivitäten werden als geheim eingestuft und vom CIA durchgeführt. Wie soll unter diesen Bedingungen geklärt werden, ob alle Opfer an Feindseligkeiten beteiligt waren? Welche Möglichkeiten hat ein pakistanischer Bauer, gegen einen Angriff zu klagen? Wer kann vor Gericht gestellt werden? Solange solche Fragen nicht geklärt sind, müssen diese Drohneneinsätze eingestellt werden. Und die deutsche Regierung sollte ihre Pläne, die Bundeswehr mit den unbemannten Kampfbombern zu bewaffnen, ganz einfach aufgeben.

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